Newsletter 11/2023

  Top Thema des Monats

 

Pflanzenbau unter Solardächern – Neue Perspektiven für Landwirte

Hoch montierte Photovoltaik-Anlagen sind in deutschen Agrarflächen noch selten anzutreffen. Die Bundesregierung strebt jedoch an, dies in den kommenden Jahren im Bereich der Agri-PV-Anlagen zu ändern. Diese Anlagen erzeugen nicht nur dringend benötigten Ökostrom, sondern bieten auch einen erheblichen Umweltvorteil: Der Boden unter den Solarflächen bleibt unversiegelt und kann weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Dies sichert dem Landwirt seine Flächenprämien, den Agrarstatus und sein landwirtschaftliches Vermögen. Eigeninvestitionen des Agrarbetriebs können zudem von der EEG-Gesetz-Einspeisevergütung oder einer attraktiven Pachtzahlung profitieren. SUNfarming, ein führendes Unternehmen in diesem Bereich, konstruiert seine Solaranlagen so, dass Regenwasser gesammelt und verteilt wird, und bifaziale Glas-Glas Solarmodule für ausreichenden Lichteinfall sorgen.

Im Pflanzenbau ergeben sich vielfältige Möglichkeiten. Bestehende Acker- und Weideflächen bleiben erhalten und können für die Haltung von Nutztieren oder den Anbau von Obst, Gemüse, Heilkräutern sowie für Wein- oder Hopfenbau genutzt werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sieht in solchen Anlagen im Obstbau auch einen Schutz vor Witterungsschäden. Die SUNfarming GmbH hat in ihrem Forschungszentrum in Rathenow bei Berlin erfolgreich Versuche mit verschiedenen Agri-PV-Anlagetypen im Pflanzenbau durchgeführt. Unter anderem wurde eine Mischung mit 40 verschiedenen Wildblumensamen für stillgelegte Flächen erfolgreich erprobt. Diese Mischung, bestehend aus verschiedenen Kleearten, Klatschmohn, Echter Pastinak und Natterkopf, verbessert die Futterqualität, Weidetauglichkeit und Bodenstruktur.

Michael Bleiker, Betriebsleiter Pflanzenbau des Agri-PV-Forschungszentrums, empfiehlt den Anbau einer vielseitigen Mischung unter Agri-PV-Anlagen, die sich an die Umwelt anpassen kann und sowohl trockenverträgliche als auch feuchtigkeitsliebende Pflanzen einschließt.

 

Newsletter 10/2023

GAP im Pflanzenbau nach einem Jahr des Übergangs:

Im Pflanzenbau stehen Landwirte im Jahr 2023 vor einer Übergangsphase in der GAP-Förderung, die mit Unsicherheiten und Sorgen verbunden ist. Die Hauptfrage, die sich stellt, betrifft die Landwirte mehr: das Wetter oder die komplexen GAP-Regelungen? Laut André Scharkowski, Agrarberater bei der Landwirtschaftlichen Beratung der Agrarverbände Brandenburg LAB GmbH, sind es definitiv die GAP-Regelungen. Die Fülle an Details und Ökoregelungen macht die Umsetzung für jeden Betrieb äußerst kompliziert. Einige Landwirte erwägen sogar, auf die Agrarförderung zu verzichten, um dem bürokratischen Aufwand zu entgehen.

Die GAP-Förderung im Jahr 2023 befand sich in einer Übergangsphase. Dies war größtenteils bedingt durch die Unsicherheiten in Bezug auf geopolitische Ereignisse, wie den Konflikt zwischen Russland und der Ukraine. Zudem startete eine neue Förderperiode in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, was zu neuen Vorschlägen der Agrarminister der Mitgliedsstaaten führte. Diese Unsicherheit stellt für Landwirte eine Herausforderung dar, da sie ihre Planungen für das Jahr 2024 bereits im Herbst des Vorjahres vornehmen müssen.

Die Beachtung des “guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands” (GLÖZ) ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Standards GLÖZ 6, GLÖZ 7 und GLÖZ 8. GLÖZ 6 verlangt eine Mindestbodenbedeckung auf 80 Prozent der Ackerfläche, die beispielsweise durch das Stehenlassen von Stoppeln oder den Anbau mehrjähriger Kulturen erreicht werden kann. GLÖZ 7 legt Anforderungen an den Fruchtwechsel fest, während GLÖZ 8 Maßnahmen zur Stilllegung von Ackerflächen vorsieht.

Für das Anbaujahr 2024 gelten erstmals die Vorschriften für den Fruchtwechsel (GLÖZ 7), der auf mindestens 33 Prozent der Ackerfläche eines Betriebs jährlich erfolgen muss. Auf weiteren 33 Prozent können Zwischenfrüchte oder Untersaaten angebaut werden, und spätestens im dritten Jahr müssen auf allen Ackerflächen des Betriebs andere Kulturen angebaut werden.

Bis zum 15. Mai 2024 müssen Betriebe mit mehr als 10 Hektar Fläche vier Prozent der Anbaufläche nach GLÖZ 8 stilllegen. Die reguläre Mindestgröße der Stilllegung liegt bei 0,1 Hektar. Dieser Prozess beginnt bereits unmittelbar nach der Haupternte und beeinflusst somit die Planung für die neue Saison.

Angesichts der Unsicherheiten und der Vielfalt der Betriebe hinsichtlich ihrer Größe und Ausrichtung empfiehlt es sich, die örtlichen landwirtschaftlichen Behörden zu konsultieren oder einen offiziellen Berater hinzuzuziehen, um die neuen GAP-Förderregelungen unter Berücksichtigung der GLÖZ-Bedingungen besser zu verstehen und umzusetzen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um die GAP-Fördermittel bestmöglich zu nutzen und die eigenen landwirtschaftlichen Praktiken entsprechend anzupassen.

Agrisolar im Pflanzenbau

Neben dem Landwirtschaftsminister von den Grünen, Cem Özdemir, mischt seit geraumer Zeit auch sein Parteikollege Wirtschaftsminister Robert Habeck, in der Agrarwirtschaft mit. Zu Habecks Ressort gehören auch die Energiepolitik und damit die Förderung der Erneuerbaren Energien. Und so kümmert er sich auch um das Thema Agri-Photovoltaik. Das sind aufgeständerte Solaranlagen, unter denen Obst, Gemüse und andere Kulturen angebaut werden können oder auch Tierhaltung betrieben werden kann.

Der zweifellos wichtigste Vorteil dieser Anlagen: die Fläche unter der PV-Anlage wird im Gegensatz zu herkömmlichen Photovoltaikanlagen nicht versiegelt und steht deshalb der landwirtschaftlichen Nutzung weiterhin zur Verfügung. Für die Landwirte ergeben sich hier zusätzliche Einnahmequellen, zum einen mit der EEG – Einspeisung mit einem zusätzliche Agri-PV-Bonus, zum anderen, wenn er die Anlage nicht selbst baut, sondern seine Fläche an ein Unternehmen verpachtet, dass solche Anlagen errichtet.

Eines der auf die Entwicklung solcher Anlagen spezialisiertes Unternehmen ist die Sunfarming GmbH aus Erkner bei Berlin, die im brandenburgischen Rathenow ein Test- und Versuchsfeld betreibt. Dort können das Zusammenspiel von Agri-PV und Landwirtschaft betrachtet werden und Rückschlüsse für Fruchtfolgen oder Stilllegungsflächen nach GAP und GLÖZ im eigenen Betrieb unter Einbeziehung von Agri-Solar-Anlagen gezogen werden.